==> Änderung der wöchentlichen Öffnungszeiten: Ab Juli 2025 ist die Geschäftsstelle am Mittwoch von 9-12 Uhr geöffnet. Der erste Samstag im Monat von 9-12 Uhr bleibt.
==> Aktuell gilt ein Betretungsverbot vom Kraftwerk Braunau-Simbach Flussabwärts. Weitere Informationen finden sie HIER.
Durch unerlaubtes Betreten besteht keine Haftung durch den FV-Simbach oder der Innfischereigenossenschaft.
Liebe Fischerinnen und Fischer, wir bitten Euch sich daran zu halten. Um eine Lösung wird gerade gesucht.
==>Wiederherstellung der Aufhausener Lacke abgeschlossen, weitere Informationen finden sie HIER.
==> Informationen über das LIFE Riverscape Lower Inn – EU-geförderte ökologische Entwicklung der Flusslandschaft am Unteren Inn finden sie HIER.
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Fischaufstieg Simbach / Kirchdorf
Es sind die Fischereigrenzen beim Einstieg bzw. Ausstieg ( jeweils 50m ) unbedingt zu beachten.
Selbstverständlich ist im ganzen Umgehungsgerinne das Fischen verboten!
– FV Simbach 2024 –
Berechtigungskarte / Parken
Seit dem 01.02.2019 gilt in Gstetten / Bergham eine Berechtigungskarte für Fischereiausübungsberechtigte.
Diese grüne Karte wird mit allen Jahreserlaubnisscheinen ausgegeben.
Sie muss am oder im Kraftfahrzeug gut sichtbar angebracht werden.
Diese Karte darf nicht vervielfältigt und weitergegeben werden und ist einer Parkscheibe gleichzusetzen.
Zufahrten für Hilfsorganisationen müssen frei bleiben.!
– FV Simbach 2024 –
Zelten am Fischwasser
Das Zelten außerhalb genehmigter Zelt- und Campingplätze ist grundsätzlich verboten, da es nicht vom Betretungsrecht gedeckt ist.
Liegen in Zusammenhang mit Shelter (Regenschutz) ist Zelten!
Das Zelten oder das Übernachten im Freien sind vom Betretungsrecht nicht gedeckt und bedürfen der Zustimmung des Eigentümers.
Auch mit Zustimmung des Eigentümers kann das Zelten jedoch unzulässig sein, weil es z.B. Bestimmungen des Naturschutzrechts (oder sonstige Rechtsgebiete) oder geltender Schutzgebiets-Verordnungen widerspricht.
nach Zeit, Maß und Stückzahl (AVFIG §9, BFVO, örtliche Änderungen)
Fischart
Schonzeit
Schonmaß
Fangbeschränkung
Aal
01.11. – 31.12.
50 cm
-
Äsche
01.01. – 30.04.
35 cm
-
Bachforelle
01.10. – 15.03.
26 cm
3 Stück je Tag und Fischer
Bachsaibling
01.10. – 15.03.
26 cm
3 Stück je Tag und Fischer
Barbe
01.05. – 30.06.
40 cm
-
Elritze
01.05. – 30.06.
-
-
Hasel
01.03. – 30.04.
-
-
Hecht
01.01. – 31.05.
60 cm
3 Stück je Tag und Fischer
Huchen
15.02. – 30.06.
90 cm
1 Stück je Tag und Fischer
Karpfen
01.11. – 31.12.
35 cm
2 Stück je Tag und Fischer
Mairenke
01.05. – 30.06.
-
-
Mühlkoppe
01.02. – 30.04.
-
-
Nase
01.03. – 30.04.
30 cm
-
Nerfling
01.03. – 30.04.
30 cm
-
Frauennerfling
01.03. – 30.06.
30 cm
-
Regenbogenforelle
15.12. – 15.03.
26 cm
3 Stück je Tag und Fischer
Renken / Felchen
15.10. – 31.12.
30 cm
-
Rutte
-
40 cm
-
Schied
01.03. – 30.04.
40 cm
-
Schleie
01.05. – 30.06.
26 cm
-
Seeforelle
01.10. – 15.03.
60 cm
1 Stück je Tag und Fischer
Seesaibling
01.10. – 15.03.
30 cm
-
Zander
01.01. – 31.05.
50 cm
3 Stück je Tag und Fischer
Edelkrebs männl.
-
12 cm
-
Edelkrebs weibl.
01.10. – 31.07.
12 cm
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Fischereivereine & Institutionen
Pegelstände Inn
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