Öffnungszeiten der Geschäftsstelle


Jeden Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr

Im August ist die Geschäftsstelle geschlossen

Telefon. 08571-6493, Fax: 08571-920066, Email: info@fv-simbach.de

Die nächsten

Termine

INFORMATIONEN & NEUIGKEITEN

==> 19.01.2025 JHV im Lokschuppen, Beginn 14 Uhr

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Berechtigungskarte / Parken

Es sind die Fischereigrenzen beim Einstieg bzw. Ausstieg ( jeweils 50m ) unbedingt zu beachten.
Selbstverständlich ist im ganzen Umgehungsgerinne das Fischen verboten!

– FV Simbach 2024 –

Fischaufstieg Simbach / Kirchdorf

Seit dem 01.02.2019 gilt in Gstetten / Bergham eine Berechtigungskarte für Fischereiausübungsberechtigte. 

Diese grüne Karte wird mit allen Jahreserlaubnisscheinen ausgegeben.

Sie muss am oder im Kraftfahrzeug gut sichtbar angebracht werden.

Diese Karte darf nicht vervielfältigt und weitergegeben werden und ist einer Parkscheibe gleichzusetzen.

Zufahrten für Hilfsorganisationen müssen frei bleiben.!

– FV Simbach 2024 –

Zelten am Fischwasser

Das Zelten außerhalb genehmigter Zelt- und Campingplätze ist grundsätzlich verboten, da es nicht vom Betretungsrecht gedeckt ist.

Liegen in Zusammenhang mit Shelter (Regenschutz) ist Zelten!

Das Zelten oder das Übernachten im Freien sind vom Betretungsrecht nicht gedeckt und bedürfen der Zustimmung des Eigentümers.

Auch mit Zustimmung des Eigentümers kann das Zelten jedoch unzulässig sein, weil es z.B. Bestimmungen des Naturschutzrechts (oder sonstige Rechtsgebiete) oder geltender Schutzgebiets-Verordnungen widerspricht.

– FV Simbach 2024 –

Fischerjugend

Informationen über unsere Fischerjugend 

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Unsere Gewässer

Auf der ganzen Fischstrecke (34,34 – 69,8) ist die grüne Berechtigungskarte ausgefüllt mit KFZ-Kennzeichen,  gut sichtbar ins Auto zu legen.

Oberstau Kirchdorf a. Inn

Gewässerstrecke 01, von Fluss-km 69,8 - 61,1

Unterstau Simbach

Gewässerstrecke 02, von Fluss-km 61,1 - 58,1

Oberstau Simbach / Ering

Gewässerstrecke 03, von Fluss-km 58,1 - 48,1

Unterstau Ering

Gewässerstrecke 04, von Fluss-km 48,1 - 45,1

Altwässer / Laken Inn

Die Altwässer / Laken erstrecken sich von Fluss-km 34,36 - 69,80

Gstetten / Bergham

Befischbare Gewäser: Kiesfang, Rentnerlake, Badesee, Karpfazucht, Hafen

Gewässer in Oberösterreich

2 km Bach Inn-aufwärts nur für Spinn und Fliegenfischerei

Platzhalter

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Fangbeschränkungen

nach Zeit, Maß und Stückzahl (AVFIG §9, BFVO, örtliche Änderungen)

FischartSchonzeitSchonmaßFangbeschränkung
Aal01.11. – 31.12.50 cm-
Äsche01.01. – 30.04.35 cm-
Bachforelle01.10. – 15.03.26 cm3 Stück je Tag und Fischer
Bachsaibling01.10. – 15.03.26 cm3 Stück je Tag und Fischer
Barbe01.05. – 30.06.40 cm-
Elritze01.05. – 30.06.--
Hasel01.03. – 30.04.--
Hecht01.01. – 31.05.60 cm3 Stück je Tag und Fischer
Huchen15.02. – 30.06.90 cm1 Stück je Tag und Fischer
Karpfen01.11. – 31.12.35 cm2 Stück je Tag und Fischer
Mairenke01.05. – 30.06.--
Mühlkoppe01.02. – 30.04.--
Nase01.03. – 30.04.30 cm-
Nerfling01.03. – 30.04.30 cm-
Frauennerfling01.03. – 30.06.30 cm-
Regenbogenforelle15.12. – 15.03.26 cm3 Stück je Tag und Fischer
Renken / Felchen15.10. – 31.12.30 cm-
Rutte-40 cm-
Schied01.03. – 30.04.40 cm-
Schleie01.05. – 30.06.26 cm-
Seeforelle01.10. – 15.03.60 cm1 Stück je Tag und Fischer
Seesaibling01.10. – 15.03.30 cm-
Zander01.01. – 31.05.50 cm3 Stück je Tag und Fischer
Edelkrebs männl.-12 cm-
Edelkrebs weibl.01.10. – 31.07.12 cm-

Fischereivereine & Institutionen

Pegelstände Inn

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