Zelten am Fischwasser
Das Zelten außerhalb genehmigter Zelt- und Campingplätze ist grundsätzlich verboten, da es nicht vom Betretungsrecht gedeckt ist.
Liegen in Zusammenhang mit Shelter (Regenschutz)
ist Zelten!
Das Zelten oder das Übernachten im Freien sind vom
Betretungsrecht nicht gedeckt und bedürfen der Zustimmung des Eigentümers.
Auch mit Zustimmung des Eigentümers kann das Zelten jedoch unzulässig sein, weil es z.B.
Bestimmungen des Naturschutzrechts (oder sonstige Rechtsgebiete) oder geltender Schutzgebiets-verordnungen widerspricht.
– FV Simbach 2024 –