Neues Wissenswertes

Berechtigungskarte / Parken

Seit dem 01.02.2019 gilt in Gstetten / Bergham eine Berechtigungskarte
für Fischereiausübungsberechtigte. Diese grüne Karte wird mit allen
Jahreserlaubnisscheinen ausgegeben.

Sie muss am oder im Kraftfahrzeug gut sichtbar angebracht werden. Diese
Karte darf nicht vervielfältigt und weitergegeben werden und ist einer Parkscheibe
gleichzusetzen.

Zufahrten für Hilfsorganisationen müssen frei bleiben.

Änderung in der AVFIG

13. Änderung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz

Zum 1. Dezember 2014 tritt die 13. Änderung der Ausführungsverordnung zum
bayerischem Fischereigesetz in Kraft.

Die Hegene ist bisher als eine besondere Art der Handangel definiert. Die Bauart der Hegene hat sich in Bayern unterschiedlich entwickelt. Die Beschreibung führt zu verschiedensten Auslegungen und Unsicherheiten hinsichtlich der zugelassenen Verwendung.
Eine Beschreibung der Bauart der Hegene ist nicht erforderlich, wenn die Definition der Handangel entsprechend erweitert wird.

Der Begriff Hegene wird gestrichen!

Eine Handangel darf künftig bis zu fünf Anbissstellen haben. Eine Anbissstelle kann aus einem Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken bestehen. Wie bisher dürfen auch künftig maximal zwei Handangeln gleichzeitig benutzt werden.
Ebenso bleibt die maximale Zahl an Anbissstellen auf sechs begrenzt.
Wird also mit zwei Handangeln geangelt, dürfen diese zusammen nicht mehr als sechs Anbissstellen aufweisen.

Eine Kombination von 5 – 1, 4 – 2, 3 – 3 ist möglich.

Kunstköder z.B. Wobbler mit mehr als einem Haken, jeder Haken zählt als Anbissstelle.