Einschränkungen der Angelfischerei
Auf Grund der Verordnung über das Naturschutzgebiet
„Vogelfreistätte Salzachmündung“
Gesperrt vom 01. Januar – 15. März sind Hafen, Hafenausfahrt, Hafenlake und Rentnerlake.
Das Fischen mit Boot ist im Naturschutzgebiet
„Vogelfreistätte Salzachmündung“ nur mit registrierten und nummerierten Booten in den Monaten August und September gestattet.
Das Angeln von der Südseite der Kiesdeponie und des Badesees ist zur Nachtzeit verboten!
(Nachtzeit = 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis
1 Stunde vor Sonnenaufgang)
Fischaufstieg Ering
Es sind die Fischereigrenzen beim Einstieg bzw. Ausstieg (Hinweisschilder) unbedingt zu beachten
Selbstverständlich ist im ganzen Umgehungsgerinne das Fischen verboten!
Laichschonbezirk und Winterlager Ering
Beginn und Ende des Schonbezirkes ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
Der Fang von Fischen und anderen aquatischen Organismen ist während der Zeit vom 01.12. bis zum 01.07. verboten!
Das Fischen ist erlaubt:
– Stauraum Simbach, Ering, Egglfing im Inn und Altwasser von Fluss-Km 34,3 bis 69,8 laut Erlaubnisschein.
– Die Altwässeranteile des Fischereiverein Simbach a. Inn, Böhmelake, Dammlake, Fleckllake, Kalkofen, Runde Lake, Thalhamer-Speckgassner Lake, Hechtlake, Veikassenlake, und die Gänselake dürfen befischt werden
– Von Fluss-Km 69,8 abwärts vom Ufer aus entlang des Hochwasserdammes bis zum Zaun (Tor) des Pumpwerkes/Überhebers, etwa 50 m oberhalb Km 68,8, in Bergham
– Entlang der Hafen-Einfahrt Bergham vom östlichen und westlichen Ufer aus bis hinaus zum Inn.
– In der Lake östlich der Hafen-Einfahrt von der Landzunge aus bis zum Hochufer.
– In der gleichen Lake von dem nördlich der Lake verlaufendem Leitdamm aus.
– In den südlich des Leitdamms gelegenen, Innseitigen,Stillgewässern vom Leitdamm aus abwärts bis auf die Höhe von Fluss-Km 66,4
– Die Altwässer Karpfenzucht, Badesee und die Kiesdeponie in Gstetten liegen außerhalb des Schutzgebietes und sind auch vom Leitdamm aus bis zur Schuteneinfahrt auf der Höhe von Fluss-Km 65,4 zu befischen.
– Auf dem Verbindungsweg zur Zollhütte (nicht mehr vorhanden) ist das Fischen nur in westlicher Richtung erlaubt.
– Die östlich der Kiesdeponie gelegenen, abgeteilten Gewässer dürfen nur vom Hochwasserdamm aus befischt werden.
– Ebenfalls ist der Inn abwärts bis zum Stauwerk Simbach/Braunau nur vom Uferdamm aus befischbar.
– FV Simbach Stand 2024 –